Angepasste Besuchsrechte im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Angehörige.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gelten aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkte Besuchsrechte für Krankenhäuser. Hier finden Sie die angepassten Besuchsrechte für Krankenhäuser ab dem 27.05.2020 (gem. § 38 HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO, gültig ab 27.05.2020)
Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Besuchende mit akuten Atemwegserkrankungen und Besuchende mit behördlich angeordneter Quarantäne dürfen das Bundeswehrkrankenhaus nicht betreten
- Es ist höchstens eine Besuchsperson für eine Stunde je Patient/in am Tag gestattet
- Besuchende haben sich vor dem Besuch am Info-Point (Haupteingang Haus 2) zu registrieren
- Beachten Sie die bundesweiten Vorgaben:
- Im Bundeswehrkrankenhaus besteht Maskenpflicht
- Personenansammlungen sind zu unterlassen
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten - Die Cafeteria ist weiterhin für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende geschlossen
- Von diesen Regelungen kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn durch das Bundeswehrkrankenhaus ein besonderes berechtigtes Interesse festgestellt wurde
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.